Verkäufe aus Drittländern können automatisch erkannt und auf von der Umsatzsteuer befreit gesetzt werden. Es ist sogar möglich, den Nettopreis so umzurechnen, dass er dem ursprünglichen Bruttopreis entspricht.
Siehe auch hier in der Billbee Hilfe
Geändert am: Mi, 26 Nov, 2014 at 10:41 AM
Verkäufe aus Drittländern können automatisch erkannt und auf von der Umsatzsteuer befreit gesetzt werden. Es ist sogar möglich, den Nettopreis so umzurechnen, dass er dem ursprünglichen Bruttopreis entspricht.
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